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   BSG, 16.07.1971 - 3 RK 68/68   

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https://dejure.org/1971,8248
BSG, 16.07.1971 - 3 RK 68/68 (https://dejure.org/1971,8248)
BSG, Entscheidung vom 16.07.1971 - 3 RK 68/68 (https://dejure.org/1971,8248)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 1971 - 3 RK 68/68 (https://dejure.org/1971,8248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DB 1971, 2487
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.10.1967 - 3 RK 77/64

    Versicherungsfreiheit von Studenten - Ordentliche Studierende - Abendschulbesuch

    Auszug aus BSG, 16.07.1971 - 3 RK 68/68
    In BSG 21, 247, 251 hat der Senat die Anwendung des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Angestelltenversicherungsgesetz = § 1228 Abs. 1 Nr. 3 RVO u.a. auf solche Personen beschränkt, die neben ihrem Studium einer Beschäftigung nachgehen, die den Beschäftigten regelmäßig nicht voll in Anspruch nimmt, und in seinem Urteil vom 31. Oktober 1967 (BSG 27, 192 = SozR Nr. 3 zu § 1228 RVO) hat er ausgeführt: Nur solche Studierende seien i.S. der genannten Vorschrift versicherungsfrei, deren Zeit und Arbeitskraft ganz oder überwiegend durch ihr Studium in Anspruch genommen werde.
  • BSG, 19.08.1964 - 3 RK 37/61

    Versicherungspflicht einer Krankenschwester in der Angestelltenversicherung -

    Auszug aus BSG, 16.07.1971 - 3 RK 68/68
    In BSG 21, 247, 251 hat der Senat die Anwendung des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Angestelltenversicherungsgesetz = § 1228 Abs. 1 Nr. 3 RVO u.a. auf solche Personen beschränkt, die neben ihrem Studium einer Beschäftigung nachgehen, die den Beschäftigten regelmäßig nicht voll in Anspruch nimmt, und in seinem Urteil vom 31. Oktober 1967 (BSG 27, 192 = SozR Nr. 3 zu § 1228 RVO) hat er ausgeführt: Nur solche Studierende seien i.S. der genannten Vorschrift versicherungsfrei, deren Zeit und Arbeitskraft ganz oder überwiegend durch ihr Studium in Anspruch genommen werde.
  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 81/59
    Auszug aus BSG, 16.07.1971 - 3 RK 68/68
    Das sind nach der Rechtsprechung des Senats Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1963 in BSG 18, 254 = SozR Nr. 11 zu § 172 RVO mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts).
  • BSG, 29.09.1992 - 12 RK 24/92

    Versicherungsfreiheit - Werkstudent - Hausverbot - Beurlaubung - Beschäftigung -

    Versicherungsfreiheit als Werkstudent besteht nicht für einen Studenten, der von der Hochschule für ein Semester Hausverbot erhalten hat und beurlaubt worden ist und der während dieses Semesters mehr als vier Monate vollschichtig beschäftigt gewesen ist (Anschluß an BSG vom 16.7.1971 - 3 RK 68/68 = SozR Nr. 13 zu § 172 RVO).
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